Fahrberatung |
Sinn & Zweck |
15% der PKW-Halter in der Schweiz sind mehr als 65 Jahre alt, Tendenz steigend. Die Fahrberatung widmet sich vor allem dieser Gruppe |
Die Pflicht, sich einer ärztlichen Kontrolluntersuchung zu unterziehen, besteht für über 70-jährige Ausweisinhaber alle 2 Jahre (Spezialkategorien schon früher) |
Die Fahrberatung ist kein Test, keine Kontrolle, sondern vielmehr eine Analyse, an der SeniorInnen freiwillig teilnehmen. Während einer gemneinsamen Probefahrt (siehe unten) gibt der Fahrberater Ratschläge zur Überbrückung gesundheitlicher Defizite beim Autofahren. Er hilft be der Anpassung der Fahrweise an die Bedürfnisse des Teilnehmers und bestätigt in einem ausführlichen Beratungsformular die Fahrpraxis.
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Fahrberatung ist besonders empfohlen |
- bei Altersbeschwerden, die das Fahren beeinträchtigen können,
- nach schweren Krankheiten,
- nach Unfällen,
- nach Operationen,
- vor der amtlich angeordneten Kontrollfahrt,
- um sicher zu sein, dass die eigene Fahrweise noch verkehrssicher ist.
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